
Notar*innen helfen von der Wiege bis zur Urne
Ob Geburt, Heirat, Hausbau, Trennung oder Tod – wer denkt, ein*e Notar*in sei nur für Testamente zuständig, irrt gewaltig.
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Dieser Überblick zeigt, bei welchen Stationen im Leben notarielle Hilfe unerlässlich ist – und warum es gut ist, sie frühzeitig in Anspruch zu nehmen.
- Kinderwunsch mit medizinischer Hilfe
Wenn ein Paar auf medizinische Unterstützung angewiesen ist – etwa durch Samenspende oder Eizellspende –, braucht es laut Fortpflanzungsmedizingesetz eine notariell beurkundete Zustimmungserklärung. Dies betrifft Lebensgefährten sowie gleichgeschlechtliche Paare in jedem Fall und Ehegatten bei Verwendung von Fremdsamen oder Eizellen einer Dritten. Ein sensibles Thema, bei dem absolute Vertraulichkeit selbstverständlich ist. - Ehevertrag oder Lebensgemeinschaftsregelung
Vor der Hochzeit oder bei langfristigen Partnerschaften kann ein Ehe- oder Partnerschaftsvertrag helfen, Vermögensfragen frühzeitig zu klären – insbesondere für den Fall einer Trennung. Gerade angesichts einer Scheidungsrate von rund 38 % (im Burgenland) eine kluge Vorsorge. - Immobilienkauf und Hausbau
Beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie ist eine Notarin unverzichtbar – etwa zur Errichtung und Durchführung des Kaufvertrags, zur Beglaubigung von Unterschriften oder bei der Eintragung ins Grundbuch. Auch bei Finanzierungen über Banken braucht es notarielle Beglaubigungen. - Unternehmensgründung und Selbstständigkeit
Die Gründung einer GmbH, Anteilsübertragungen oder Umgründungen müssen notariell erfolgen. Auch für Personengesellschaften und Einzelunternehmen (ab bestimmten Umsatzgrößen) sind notarielle Schritte zur Eintragung ins Firmenbuch oft notwendig. - Übergaben zu Lebzeiten
Ob Betrieb oder Liegenschaft – viele möchten noch „mit der warmen Hand“ übergeben. Schenkungen und Übergaben innerhalb der Familie können durch einen Notarin nicht nur rechtssicher, sondern auch fair gestaltet werden. Wichtig: Schenkungen ohne Übergabe sind notariatsaktspflichtig. - Trennung und Scheidung
Trennungsfolgenvereinbarungen können notariell aufgesetzt werden – insbesondere, wenn Grundbesitz oder sonstiges Vermögen im Spiel ist. Scheidungsvergleiche können von dem Notar/der Notarin für den Gerichtstermin vorbereitet werden. Die Eintragung des Eigentumsrechtes nach Scheidungsurteil oder Beschluss kann von dem Notar/der Notarin vorgenommen werden. - Vorsorgevollmacht statt Gerichtsbeschluss
Wer selbst bestimmen will, wer einen bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit (z. B. bei Demenz) vertreten darf, sollte eine Vorsorgevollmacht errichten – am besten als Notariatsakt. Diese hat kein Ablaufdatum, schützt vor einem gerichtlichen Erwachsenenvertretungsverfahren und garantiert bis zuletzt Vertretung durch die Wunschperson nach eigenem Willen. - Patientenverfügung
Eine verbindliche Patientenverfügung verhindert für den Fall, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann, eine unerwünschte medizinische Heilbehandlungen durch den Arzt/die Ärztin. Sie ist acht Jahre gültig, wird gemeinsam mit einem Arzt/einer Ärztin erstellt und kann bei einem Notar/einer Notarin registriert werden. - Sterbeverfügung
In medizinisch aussichtslosen Situationen kann eine sterbewillige, urteilsfähige Person vor einem Notar/einer Notarin eine Sterbeverfügung errichten – unter strengen gesetzlichen Auflagen und nach ärztlicher Aufklärung durch zwei Ärzt*innen. Die Einnahme des Präparats muss dabei von der sterbewilligen Person noch selbstständig erfolgen können. - Pflichtteilsverzichte und Erbverträge
Wer bereits zu Lebzeiten einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht abgeben will, braucht einen Notariatsakt oder ein gerichtliches Protokoll. Nur so sind solche Vereinbarungen gültig. - Testament
Mit einem Testament kann der Testator/die Testatorin von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, Erbaufteilungen anordnen, bestimmte Personen auf den Pflichtteil oder geminderten Pflichtteil setzen oder auch eine Enterbung vornehmen – alles im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Notar*innen helfen, den letzten Willen klar und korrekt zu formulieren. - Verlassenschaftsverfahren
Nach dem Tod einer Person bestellt das Gericht automatisch eine/n Notar*in als Gerichtskommissär*in, um das Verlassenschaftsverfahren abzuwickeln. Der Notar/die Notarin unterstützt dabei alle Beteiligten und sorgt für eine rechtssichere Erbregelung. Ob Lebensanfang, Neuanfang oder Lebensende – eine Notarin ist oft mehr als nur juristischer Beraterin. Er/sie ist auch Vertrauensperson, Wegbegleiterin und bietet Sicherheit in sensiblen Momenten. Wer rechtzeitig vorsorgt, schafft Klarheit – für sich selbst und seine Liebsten.

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