Wohnen und Sanieren
Im Burgenland wird gerne gebaut, aber auch saniert. Und die Landesförderungen sind mit den Förderungen vom Bund kombinierbar. Wir haben einen Überblick.
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Sonderwohnbauförderungsaktion 2024 Land Burgenland
Das Wohnen und Sanieren wird in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Wir geben euch hier einen Überblick über die Möglichkeiten im Burgenland.
Im Rahmen der Sonderförderrichtlinien 2024 zur Förderung der Sanierung von Eigenheimen, Reihenhäusern und Wohnungen im privaten Wohnbau für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern werden Sanierungsmaßnahmen gefördert, die auf Basis einer Energieberatung das Ziel haben, das Wohngebäude für den effizienten Einsatz von alternativen Heizungssystemen tauglich zu machen.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Ausstieg aus einem fossilen Energieträger (Gas, Heizöl oder Kohle).
WOHNEN & SANIEREN – Was wird gefördert?
Eine Förderung wird insbesondere für folgende Sanierungsmaßnahmen gewährt:
- Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes von Fenstern, Außentüren, Außenwänden, Dächern, Kellerdecken, Decken über Durchfahrten oder obersten Geschoßdecken
- Maßnahmen zur Instandsetzung der Fassaden, in Kombination mit der Verbesserung des Wärmeschutzes der Wände und Fenster
- Errichtung eines Wärmeverteilsystems mit einer Betriebstemperatur < 40 °C
- Erneuerung des Innenputzes, der Fußböden sowie Bad- und WC-Verfliesung und Ausmalen, insoweit dies aufgrund der Schaffung eines geförderten neuen Wärmeverteilsystems erforderlich wird
- Behebung von Wärmebrücken, die im Energieausweis nicht abgebildet sind (z. B. Dämmung von Rollladenkästen, Unterzügen, Lichtkuppeln und sonstigen Dachaufbauten, Türen gegen Kalträume, Dachboden)
- Passive Maßnahmen zur Vermeidung von sommerlicher Überwärmung (außen liegende, bewegliche Sonnenschutzeinrichtungen)
- Erstellung von Bestands- und Sanierungsenergieausweis bzw. Renovierungsausweis. Hierbei können maximal 500 Euro als förderbare Kosten anerkannt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe errechnet sich aus den Gesamtsanierungskosten, wobei das Höchstausmaß abhängig von den durchgeführten Sanierungsmaßnahmen sowie anerkannten Sanierungskosten ist:
- Einzelbauteilsanierung = Sanierungen zum Zweck der allgemeinen Verbesserung von Wohn- und Gebäudestandards:
- 100 % der anerkannten Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro
Energetische Sanierung (Deltaförderung) = Verbesserung des Heizwärmebedarfes nach Abschluss der Sanierung um mindestens 40 %:
- 100 % der anerkannten Sanierungskosten, maximal 80.000 Euro
Umfassende energetische Sanierung = mindestens drei thermische Maßnahmen müssen umgesetzt werden, z. B. Fenster, Fassade und Dach:
- 100 % der anerkannten Sanierungskosten, maximal 90.000 Euro bei Erreichen der erforderlichen Energiekennzahl
- 100 % der anerkannten Sanierungskosten, maximal 95.000 Euro bei Unterschreitung der erforderlichen Energiekennzahl um 25 %
- 100 % der anerkannten Sanierungskosten, maximal 100.000 Euro bei Unterschreitung der erforderlichen Energiekennzahl um 50 %
Hinzu kommen kann ein Bonusbetrag für historische Bausubstanz (z. B. Arkadenhöfe oder Streckhöfe) als Zuschlag von 25 % der gewährten Basisförderung zur ermittelten Darlehenssumme.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Ausstieg aus einem fossilen Energieträger (Gas, Heizöl oder Kohle).
Hinweis: Das zugesicherte Förderungsdarlehen ist im Grundbuch erstrangig sicherzustellen. Konditionen: Verzinsung 0,9 % p. a. fix, Laufzeit 30 Jahre mit 60 Halbjahresannuitäten zu je 1,91 % des gewährten Darlehensvolumens.
Förderungsanträge können bis 31.12.2024 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (Wohnbauförderung) eingebracht werden, die Baufreigabe darf nicht älter als 24 Monate sein.
WOHNEN und Sanieren – Unterstützung vom Bund
Wussten Sie, dass …
- sich Bundes- und Landesförderung fast immer kombinieren lassen?
- Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Ausgaben für thermische Gebäudesanierung auch steuerlich absetzen können?
- die Förderung des Bundes momentan bis zu 42.000 Euro beträgt?
Der aktuelle Sanierungsbonus 2023/24 vom Bund für ein Ein- und Zweifamilienhaus sowie Reihenhaus beträgt:
- bei Einzelbauteilsanierung max. 9.000 Euro
- bei Teilsanierung 40 %, max. 18.000 Euro
- bei umfassender Sanierung (guter Standard) max. 27.000 Euro
- bei umfassender Sanierung (klimaaktiv) max. 42.000 Euro
Weiterhin gültig ist auch die Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“. Wer sein altes fossiles auf ein modernes, klimafreundliches Heizsystem tauscht, bekommt bis zu 75 % der Kosten vom Bund gefördert.
Wohnkostendeckel des Burgenlands
Am 1. April 2023 trat der burgenländische Wohnkostendeckel in Kraft. Mit diesem Tag wurden die Mieten im Bereich der gemeinnützigen Bauvereinigungen rückwirkend auf dem Niveau von Dezember 2022 für zwei Jahre eingefroren, um mit variablen Krediten verbundene Preissteigerungen aufzufangen.
Das Land gewährt dazu nicht rückzahlbare Zinszuschüsse an die burgenländischen gemeinnützigen Wohnbauträger. Diese beteiligen sich an dieser Entlastung durch den Verzicht auf weitere Mieterhöhungen, die sich aufgrund zusätzlicher Zinsanstiege ergeben hätten. Das Land wird außerdem Annuitätensprünge bei der Wohnbauförderung 2023/24 aussetzen. Insgesamt profitieren rund 13.000 Bürger*innen im Burgenland von dieser Maßnahme.
Die Maßnahmen des burgenländischen Wohnkostendeckels im Detail:
- Das Land Burgenland übernimmt durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zinszuschüsse die Mehrkosten aufgrund der Zinssteigerungen, die der ursprünglichen Mietkalkulation 2024 zugrunde liegen. Die Genossenschaften können damit auf geplante Mieterhöhungen verzichten und die Mieten auf dem Niveau von Dezember 2022 halten. Das Gesamtvolumen der Unterstützung beläuft sich für die Jahre 2023 und 2024 auf voraussichtlich 20 Mio. Euro.
- Die burgenländischen Genossenschaften setzen im Falle weiterer Zinssteigerungen nötigenfalls Eigenmittel zur Stabilisierung ein, um die Mieten auf dem Niveau von Dezember 2022 zu halten. Wirksam wird diese Maßnahme für alle von Zinssteigerungen betroffenen Mietwohnungen der Genossenschaften.
- Zudem werden seitens des Landes Burgenland alle Annuitätensprünge im Bereich der Wohnbauförderdarlehen, die im Zeitraum Jänner 2023 bis Dezember 2024 erfolgen, ausgesetzt. Konkret verzichtet das Land Burgenland damit auf 7,6 Mio. Euro.