Handwerkerbonus

Geld zurück – mit dem Handwerkerbonus

Wir haben uns einen Überblick verschafft.

4 Min.

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Die Burgenländer*innen können sich gleich doppelt Geld für Handwerksleistungen zurückholen – mit dem Handwerkerbonus vom Land und vom Bund.

Der Handwerkerbonus Österreich ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung, um die Bauwirtschaft und das Handwerk zu unterstützen und Anreize zur Investition in Wohn- und Lebensbereiche zu schaffen. Gleichzeitig hat die burgenländische Landesregierung zusätzlich beschlossen, die massiven Teuerungen abzufedern und private Haushalte bei Reparaturarbeiten zu unterstützen: mit dem burgenländischen Handwerkerbonus. Auch der Innungsmeister des burgenländischen Baugewerbes, Bernhard Breser, unterstreicht die Kampagne der Landesinnung „Wir bauen. Wenn nicht jetzt, wann dann?“. Mit dieser Aktion will das Baugewerbe Mut zum Hausbauen machen. Der Handwerkerbonus Burgenland und der Handwerkerbonus Österreich sind dabei wichtige Impulse, nicht nur für die Bauwirtschaft.

Worin bestehen die Unterschiede zwischen dem österreichweiten und dem burgenländischen Handwerkerbonus?

  • Der burgenländische gilt nur bis 31.12.2024, der österreichweite gilt 2024 und 2025.
  • Die Förderleistung beträgt beim bgld. bis zu 7.000 Euro, beim ö-weiten bis zu 2.000 Euro (2024) bzw. 1.500 Euro (2025).
  • Die Förderquote ist beim ö-weiten immer gleich hoch, beim bgld. reduziert sie sich, wenn eine gewisse Einkommensgrenze überschritten wird (Haushaltsjahresnettoeinkommen bei zwei Personen: 82.500 Euro)
  • Beim ö-weiten wird auch die Gestaltung des Außenbereichs gefördert (Gartengestaltung, Terrassen, Pools, Garagen etc.), beim burgenländischen nicht.
  • Gefördert werden bei beiden grundsätzlich die Arbeitsleistungen, nicht das Material. Ausnahme: beim bgld. werden bei der Durchführung von Maßnahmen, die der Steigerung der Energieeffizienz oder der Senkung des Energieverbrauchs dienen, 25 % der Kosten für Arbeit UND Material bis maximal 10.000 Euro gefördert.
  • Beim bgld. werden nur Leistungen von burgenländischen Unternehmen gefördert, beim ö-weiten ist der Unternehmenssitz egal.
  • Das Gebäude muss beim bgld. mind. 10 Jahre alt sein (Stichtag Baubewilligung) und durchgehend als Hauptwohnsitz bewohnt worden sein, beim ö-weiten ist das egal.
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HANDWERKERBONUS ÖSTERREICH

Was wird gefördert?

  • Arbeitsleistungen von Handwerker*innen rückwirkend ab 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025 im eigenen Zuhause, z. B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen usw. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau bzw. der Wohnraumschaffung.
  • Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderungshöhe beträgt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (= Arbeitskosten exkl. Umsatzsteuer) von maximal 10.000 Euro (2024) bzw. 7.500 Euro (2025) pro Person und Wohnobjekt. Das bedeutet, dass die Förderung 2024 bis zu 2.000 Euro bzw. 2025 bis zu 1.500 Euro beträgt. Pro Person kann nur ein Förderantrag pro Kalenderjahr gestellt werden, wenn die förderbaren Kosten je Schlussrechnung mindestens 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen.

Beispiele:

  • Ein im gemeinsamen Einfamilienhaus lebendes Ehepaar lässt sich 2024 ein Carport am Grundstück aufstellen. Die Arbeitsleistung beträgt netto 6.000 Euro. Der Mann reicht die Rechnung ein und bekommt 1.200 Euro erstattet. Damit kann seine Frau 2024 noch weitere 800 Euro an Förderung für Arbeitsleistungen an der gleichen Adresse beantragen.
  • Eine Familie beauftragt unterschiedliche Handwerker für den Bau eines Einfamilienhauses. Im Oktober 2024 reicht der Familienvater die gesammelten Rechnungen (gesamt netto 24.500 Euro an Arbeitsleistungen) ein. Dafür bekommt er den Höchstfördersatz 2024 von 2.000 Euro zurückerstattet. Die anderen Familienmitglieder können für dieses Wohnobjekt keinen weiteren Handwerkerbonus in Anspruch nehmen.

www.handwerkerbonus.gv.at

Was wird gefördert?

  • Förderwürdig sind Arbeiten (Kosten für Arbeitsleistung für die Wohnraumsanierung durch burgenländische Unternehmen), die im Förderzeitraum 1.4. bis 31.12.2024 durchgeführt werden. Bei thermischen Sanierungs-maßnahmen kann neben den Arbeitsleistungen auch das Material gefördert werden.
Handwerkerbonus im Burgenland
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Wie hoch ist die Förderung?

  • Gefördert werden bis zu 25 % der Kosten, jedoch maximal 10.000 Euro pro Haushalt.
    Förderansuchen können bis 10.1.2025 eingereicht werden, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.
    Es stehen fünf Million Euro an Förderbudget zur Verfügung, welche nach Einlangen der Förderanträge vergeben werden.

www.burgenland.at/handwerkerbonus

Achtung:

Dieselbe Rechnung kann nicht gleichzeitig vom Handwerkerbonus Österreich und vom burgenländischen Handwerkerbonus gefördert werden – eine Doppelförderung ist nicht zulässig!

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